Dienstag, 1. Juli 2014

Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags

Ab heute bin ich Eigentümer eines kleinen Stückchen Lands im Altenbruch III in Waltrop - naja fast. Nach Unterzeichnung des Grundstückskaufvertrags (Verkäufer ist die Stadtentwicklungsgesellschaft Waltrop, kurz SEG Waltrop) beim ortsansässigen Notar ist zwar der erste Schritt getan, jedoch muss zunächst der Kaufpreis überwiesen werden, bevor eine Eintragung im Grundbuch vorgenommen wird, die dann den tatsächlichen Eigentumsübergang darstellt. Der Kaufpreis ist allerdings erst nach Abschluss der Erschließungsarbeiten durch die Stadt Waltrop im Altenbruch III fällig.

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